Gesundheitszeugnisse / Ärztliches Attest

Folgende Dokumente stellen wir aus
Als Attest werden im medizinischen Bereich Bescheinigung bezeichnet, die zur Vorlage bei Institutionen verlangt werden
Das Erstellen eines Attestes ist gebührenpflichtig und gehört nicht zur Kassenleistung.
Atteste sind alle schriftlichen Befunde die der Patient vom Arzt erhält. Hierzu zählen auch Arbeits- oder Schulunfähigkeitsbescheinigungen bei einer Erkrankung.
Ein Attest kann vom Arbeitgeber ab dem ersten Tag der Erkrankung ohne Angabe von Gründen gefordert werden und gilt solange wie es attestiert ist.
Neben Standarddokumenten wie Verordnungen oder AU-Bescheinigungen hält unser Gesundheitswesen unzählige Formulare und Fragebögen bereit, die Sie von Ihrem Hausarzt ausfüllen lassen müssen. Die hiermit verbundenen Kosten trägt meistens die anfordernde Stelle (Krankenversicherung, Rentenversicherung, MDK etc.).
Für die folgenden Dokumente müssen Sie die Kosten selber tragen:
- Bescheinigungen über Infektfreiheit und Impfstatus für Ihren Arbeitgeber (Untersuchung obligat, ggf. auch Labor)
(evtl. übernimmt der Arbeitgeber die Kosten; fragen Sie nach!) - Jegliche Form von Tauglichkeitsbescheinigungen für Sportvereine, Fahrerlaubnisse etc.
- Untersuchungsdokumente für private Versicherungen, die kein Abrechnungsformular für den ausführenden Arzt beilegen
(erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten erstattet werden) - Atteste, die Ihnen eine gesundheitliche Nichteignung für bestimmte Tätigkeiten gegenüber einem Vertragspartner bescheinigen
(z. B. um wegen gesundheitlicher Probleme einen Sportstudio-Vertrag vorzeitig aufzulösen)
Die Gebühren für das Erstellen von Dokumenten und die damit verbundenen medizinischen Maßnahmen werden nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ) berechnet; etwaige Blutuntersuchungen stellt Ihnen das Labor direkt in Rechnung (ebenfalls nach GOÄ).